Weiter unten lesen Sie den viel Rechtliches, aber wir gehen viel weiter mit unserer Zufriedenheitsgarantie!
Wir stehen zu unserem Produkt, seiner Leistung und unserer Qualität. Wenn Sie mit unserem Filter nicht zufrieden sind, dann schicken Sie ihn bitte einfach innerhalb von 3 Monaten an uns retour. Sobald wir das Paket erhalten haben, bekommen Sie sofort den Kaufbetrag erstattet. So einfach geht das, wenn man ein gutes Produkt hat und eigentlich 100% der Kunden zufrieden sind. Idealerweise rufen Sie uns kurz vorher an, denn bis jetzt hat fast noch nie jemand zurückgegeben und wenn ein Fehler vermutet wurde, war dieser leicht aufzuklären und diese Kunden sind nun auch sehr zufrieden.
Wir sind für unsere Kunden da! Der Kunde ist König!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel, Geltungsbereich, Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle schriftlichen Verträge, Onlineshopbestellungen als auch auf mündliche Vereinbarungen basierende Angebote und Rechtsbeziehungen sowie sämtliche sonstigen im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen und Lieferungen durch die EG SPA Solutions GmbH ("EG")mit Sitz AT-8055 Graz, Markusgasse 36a.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn auf sie nicht vor jedem einzelnen Geschäftsfall nochmals ausdrücklich verwiesen wird und kommen vorrangig vor allenfalls zwischen EG und Kunden ansonsten geschlossenen Verträgen oder getroffenen Vereinbarungen zur Anwendung.
Allfällige Bedingungen des Kunden haben keinen Vorrang vor diesen AGB und verpflichten EG nur dann, wenn diese von EG in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. EG ist nicht verpflichtet, die vom Kunden verwendeten, diesen AGB entgegenstehenden Bedingungen zu widersprechen. Unterbleiben des Widerspruchs bedeutet keinesfalls Zustimmung oder Anerkennung. Eine Bezugnahme von EG auf Unterlagen des Kunden bedeutet keine Anerkennung von dessen Bedingungen oder Regelwerken.
Mündliche Vereinbarungen gelten auch gegenüber dem Verbraucher im Sinn des KSchG nicht, wenn sie über die gewöhnlichen Geschäftsbedingungen hinausgehen, insbesondere dann, wenn von den gewöhnlichen Geschäftsbedingungen abweichende Zahlungsbedingungen eingeräumt oder Qualitätszusagen gemacht werden.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von EG in Graz.
2. Preise:
Die Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben. Die Preise gelten für Lieferungen ab Werk in Graz, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Diese Positionen werden zusätzlich und gesondert berechnet.
3. Vertragsabschluß, Offerte und Vorbehalt von Änderungen:
Der Vertragsabschluß erfolgt mit Unterfertigung des Auftrages, per email-Bestellung oder Abschluß eines Onlinekaufs. Die Angebote sind unverbindlich. Die angebotenen Waren verfügen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, über die handelsübliche Qualität, vorbehaltlich technischer Änderungen und Satz- und Schriftfehler in den Prospektunterlagen. Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen der Ware vom ursprünglichen Auftrag gelten nicht als Mängel, lösen keine Gewährleistungsansprüche aus und berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zu einer Preisminderung.
4. Lieferung, Lieferzeit und Abnahmetermin:
Die Lieferung der Ware erfolgt nach Vereinbarung (Zustellung via Paketdienst); abweichende Liefervereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Schriftform.
Wird die Lieferung durch Paketdienst oder Spedition sind allfällige Beschädigung dort zu reklamieren. Die Ware ist direkt bei Übernahme zu kontrollieren, für verdeckte Transportschäden wird nicht gehaftet.
Im Falle der Nichtabnahme bestellter Waren ist EG - unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche - berechtigt, 30 % des Wertes der bestellten Ware für bereits aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn zu fordern.
5. Versand, Zahlung und Verzug:
Der Versand der Ware erfolgt nach Zahlungseingang bei lagernder Ware(Vorkasse, Sofort Zahlung, Kreditkarte oder PayPal (Kreditkart,Lastschrift,Überweisung)). EG hat das Recht, die Versandart und die Art der Verpackung zu bestimmen.
Die Zahlung der Ware erfolgt vor Auslieferung der Ware in Bar oder Vorkasse, Sofort Zahlung, Kreditkarte oder PayPal (Kreditkart,Lastschrift,Überweisung)) ohne Abzug ausschließlich in Euro. Ein Skonto von 5 % wird bei Rechnungsausstellung bereits berücksichtigt, wird bei nicht fristgerechter Bezahlung nach verrechnet und ist rück zu erstatten.
Bei verspäteter Abholung der Ware durch den Kunden oder bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz als vereinbart. EG ist ferner berechtigt, auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeter und EG erwachsener Schäden geltend zu machen (z.B. Kosten der außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen).
Ein Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen des Kunden wird ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt:
EG behält sich das Eigentumsrecht an allen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder des Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren vor. Der Kunde ist zur Weitergabe seines hinsichtlich des Kaufgegenstandes bestehenden Anwartschaftsrechtes im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes, befugt. Der Kunde hat EG von einer drohenden Pfändung durch Dritte umgehend schriftlich zu informieren und bei der Geltendmachung der Rechte von EG in jeder Weise mitzuwirken. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat vor einem Weiterverkauf von Waren, an denen EG Vorbehaltseigentumsrechte zustehen, zuerst die Ware bei EG zu bezahlen. Außerdem tritt der Kunde schon jetzt an EG zur Sicherung und Befriedigung allfällige Forderungen ab und darf der Kunde darf diese Forderungen weder zur Sicherung noch zur Befriedigung an Dritte abtreten. EG macht von ihren Rechten aus dieser Abtretung (Zession) nur bei Zahlungsverzug des Kunden Gebrauch. Der Kunde verpflichte sich auf Verlangen von EG Name und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an EG gleichzeitig mit der Fakturierung an seinen Kunden in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Alle durch Barverkäufe von Waren, an denen EG Eigentumsrechte zustehen, in Empfang genommenen Beträge übereignet der Kunde an EG und zwar bis zur Höhe der aushaftenden Forderungen von EG. Der Kunde hat diese Beträge für EG innezuhaben und gesondert sowie unterscheidbar für EG zu verwahren. Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, gelten die vorstehenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt weiter. Bei einer Insolvenz treffen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung den Ausgleichs- bzw. Masseverwalter. Werden die von EG unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach Eröffnung des Insolvenzverfahren veräußert, so ist EG berechtigt, unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche, die Aussonderung des bereits geleisteten Entgeltes aus der Masse, wenn aber das Entgelt noch nicht geleistet worden ist, die Abtretung des Rechtes auf das ausstehende Entgelt zu verlangen. Sollte der Erlös aus der Veräußerung der von EG unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht mehr ausscheidbar gesondert vorhanden sein, so steht EG ein Bereicherungsanspruch gegen die Masse in der Höhe ihrer Ansprüche zu
7. Mängelrüge und Untersuchungspflicht:
Der Kunde hat die Ware sofort auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme der Ware schriftlich bei EG anzuzeigen.
Eine Mängelrüge ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sie nicht vor Beginn der ersten Inbetriebnahme bzw. Verarbeitung oder einem Weiterversand schriftlich erhoben wird. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Bemängelung leistet EG nach eigener Wahl gegen Rückstellung der bemängelten Ware Gutschrift oder Ersatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche, welcher Art immer, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Kompatibilität und Einbau
Der Kunde bestätigt, dass er bereits vor Vertragsabschluß die technischen Daten (z.B. Maße und Gewicht der Ware) vollständig kennt und bereits vor Auftragserteilung anhand dieser Daten die technische Möglichkeit des Einbaus, insbesondere die Anschlussmöglichkeiten (Kompatibilität, eingehend überprüft hat. Der Kunde bestätigt, bei Vertragsabschluß eine umfassende schriftliche Information der Ware sowie eine Bedienungsanleitung erhalten zu haben.
9. Schadenersatz und Aufrechnung:
Jegliche Schadenersatzpflicht von EG für Mängelfolgeschäden bzw. für indirekte Schäden gegenüber dem Kunden und dessen weiteren Abnehmern entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. EG trifft eine Schadenersatzpflicht nur bei Vorliegen von Vorsatz oder von grobem Verschulden. Leichte Fahrlässigkeit von EG wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
Ist der Kunde Unternehmer wird jede Haftung von EG nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden an Sachen des Kunden einvernehmlich ausgeschlossen. Der Kunde ist im Falle der Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Ware, unabhängig davon, ob diese vor der Weiterveräußerung bearbeitet oder verarbeitet wurden, verpflichtet, mit seinem eigenen Abnehmer, falls dieser Unternehmer ist, sine gleichlautende Freizeichnungsklausel gemäß § 9 PHG zu vereinbaren. Der Kunde hat den Abnehmer zu verpflichten, mit seinem allfälligen Abnehmer wiederum eine gleichlautende Freizeichnungsklausel zu vereinbaren, andernfalls jegliche Haftung von Beta bzw. jeglicher Rückgriff auf EG bei Eintritt eines Schadensfalles nach den Regelungen des PHG ausgeschlossen ist. Der besondere Rückgriff nach § 933 b ABGB wird ausgeschlossen.
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von EG ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von EG schriftlich anerkannt wurde. Allfällige Garantieeinräumungen oder Gewährleistung gelten ausschließlich gegenüber den Kunden und nicht gegenüber dessen Abnehmer.
10. Befreiung von der Erfüllung von Abschlüssen:
Höhere Gewalt und deren Folgen befreien EG von der Lieferverpflichtung. Schadenersatzansprüche aus diesen Gründen sind ausgeschlossen. Jede Verwendung gelieferter Ware erfolgt in Eigenverantwortung des Kunden. Er hat die dafür geltenden Vorschriften und Auflagen einzuhalten. Zur Zusicherung von Eigenschaften der Ware bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch EG.